StrahlenschutzgrundsÄtze

Folgende Grundsätze bilden die Basis für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung:

  • Rechtfertigung (§ 4 StrlSchV, § 2a RöV)
  • Dosisbegrenzung (§ 5 StrlSchV, § 2b RöV)
  • Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung (§ 6 StrlSchV, § 2c RöV)

 

Die drei A des Strahlenschutzes

Der Strahlenschutz geht dabei weltweit nach dem ALARA-Prinzip (ALARA: As Low As Reasonably Achievable) vor, das auf Deutsch wie folgt lautet: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“ Das heißt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftig und sinnvoll sind.

1. Aufenthaltsdauer begrenzen bzw. Expositionszeiten vermeiden

Die Dosis D ist abhängig von der herrschenden Dosisleistung DL und von der Aufenthaltszeit t. Es gilt: D = DL · t. Also ist die Dosis zur Zeit proportional, d.h., je kürzer die Expositionszeit im Strahlenfeld einer Quelle ist, desto kleiner ist die resultierende Dosis.

2. Abstand zur Strahlenquelle groß halten

Es gilt hier das Abstandsquadratgesetz: Dosis ~ 1 / r2.
Dieses Gesetz gilt unabhängig von der Strahlenart und der Energie der Strahlung, aber exakt nur für punktförmige Strahlenquellen. Es beinhaltet eine Dosisverringerung der von der Strahlenquelle ausgehenden Strahlung in Abhängigkeit vom Quadrat der Entfernung von der Quelle.

3. Abschirmungen verwenden

Maßnahmen zum Schutz vor äußerer Bestrahlung stellen bau- bzw. gerätetechnische Abschirmungen dar. Bei Betastrahlung kommt Plexiglas, gegen Gammastrahlung kommt Blei in unterschiedlicher Dicke und Ausführung zum Einsatz.

 

Strahlenschutzanweisung

In einer Strahlenschutzanweisung sind vom Strahlenschutzverantwortlichen im Einzelnen die für die Aufrechterhaltung des Strahlenschutzes in einem Betrieb erforderlichen Maßnahmen und Zuständigkeiten festzulegen.
In die Strahlenschutzanweisung gehören in der Regel folgende Angaben:

  • Aussagen zur Strahlenschutzorganisation
  • Regelung des Betriebsablaufs
  • Erläuterungen zur Durchführung der Dosimetrie
  • Angaben zum Führen eines Betriebstagebuchs
  • Hinweise zu Funktionsprüfungen und Wartungen
  • Angaben zum Brandschutz und zur Schadensbekämpfung
  • Regelung des Diebstahlschutzes und des Schutzes gegen Störmaßnahmen
  • Regelung gegen unerlaubte Geräteinbetriebnahme