Strahlenschutz in Medizin und Technik

Genehmigungsverfahren im Strahlenschutz

Ein wichtiges Ziel bei der Anwendung ionisierender Strahlung ist es, die Strahlenbelastung bzw. die Strahlengefährdung von Beschäftigten, Patienten und der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten. Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials ist die Nutzung durch eine Reihe von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geregelt. Wesentliche Vorraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung beziehen sich auf das Wissen über praktische und theoretische Kenntnisse im Strahlenschutz – die sogenannte Fachkunde.

Voraussetzungen der Fachkunde

Übersicht über die geltenden Fachkunderichtlinien:

  • Atomgesetz
  • Strahlenschutzverordnung
    - Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin
    - Richtlinie Fachkunde im Strahlenschutz
  • Röntgenverordnung
    - Fachkunderichtlinie Medizin
    - Fachkunderichtlinie Technik

 

Der Strahlenschutzbeauftragte muss nach § 30 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und nach § 18a der Röntgenverordnung (RöV) über die für die jeweilige Tätigkeit nötige Fachkunde verfügen. Diese setzt sich zusammen aus einer geeigneten Ausbildung, praktischen Erfahrungen und einer erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.

Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) im Sinne von § 31 StrlSchV ist, wer
  • genehmigungspflichtig mit sonstigen radioaktiven Stoffen umgeht,
  • eine genehmigungspflichtige Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen errichtet oder betreibt,
  • anzeigepflichtig mit radioaktiven Stoffen umgeht,
  • anzeigepflichtige Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen betreibt
  • oder der in einer fremden Anlage oder Einrichtung unter seiner Aufsicht stehende Personen als beruflich strahlenexponierte Personen (effektive Dosis >1 mSv/Jahr) beschäftigt.

Sogenannte „sonst tätige Personen“ müssen die notwendigen Kenntnisse über mögliche Strahlengefährdungen und Schutzmaßnahmen besitzen. Das sind insbesondere diejenigen, die in Kontrollbereichen tätig werden oder sonstige genehmigungsbedürftige Tätigkeiten ausüben (z.B. Ärzte, Wissenschaftler, MTRA, MTA, CTA, Laboranten, OP-Personal oder Arzthelferinnen).

Die Inhalte der Fachkundekurse sind in den Richtlinien zum Erwerb der Fachkunde nach StrlSchV und RöV geregelt. Die vom Strahlenschutzbeauftragten jährlich durchzuführenden Unterweisungen dagegen umfassen neben allgemeinen Gesichtspunkten des Strahlenschutzes auch betriebsspezifische Informationen. Grundsätzlich müssen jedoch Kenntnisse aus den folgenden Bereichen vorhanden sein:

  • Physikalische Grundlagen des Strahlenschutzes
  • Strahlenschutzgrößen und gesetzliche Einheiten
  • Grundlagen der Strahlenbiologie
  • Organisatorischer und baulicher Strahlenschutz
  • Gesetzeswissen